Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PharmaBiologica GmbH, Worms
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB genannt) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma PharmaBiologica GmbH, Worms (nachstehend PharmaBiologica genannt).Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen. Ab weichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners verpflichten PharmaBiologica nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen schriftlich einverstanden erklären.
(3) Unsere nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unseres Vertriebspartners, den erteilten Auftrag vorbehaltlos an ihn ausführen.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von PharmaBiologica sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind und eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Lieferung bzw. Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dort festgelegt Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes umfassend und abschließend fest.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
§ 3 Aufträge
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Vertragspartner unsere AGB als verbindlich an
§ 4 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweiligen geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, hält sich PharmaBiologica an die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von PharmaBiologica genannten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und /oder Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Unsere Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, bei einem Nettowarenwert unter 50,00 € zzgl. Versandkosten und über einem Nettowarenwert von 50,00 frei für benannte Bestimmungsorte (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Bei Lieferungen ab Werk wird für Transportkosten und Verpackung die zum Tage des Vertragsabschlusses gültige Pauschale berechnet.
(4) PharmaBiologica behält sich vor, die durch besondere Verpackungs- und Versandvorschriften des Vertragspartners entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen
(1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.
Unsere Zahlungsmodalitäten lauten wie folgt:
Bankeinzug/Banküberweisung
Konto 19029409744 PharmaBiologica
Sparkasse KölnBonn
BLZ 370 501 98
IBAN: DE71370501981929409744
SWIFT: COLSDE33
(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist PharmaBiologica berechtigt, ohne Verzugssetzung bei der 1. Mahnung und jeder weiteren 3,00 € Mahngebühr einzufordern. Ab der 2. Mahnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche zusätzliche Verzugszinsen auf der Grundlage des am Tage der Erstellung des Mahnbescheides geltenden gesetzlichen Zinssatzes gem. § 288 BGB erhoben; gleiches gilt bei Stundung fälliger Beträge durch PharmaBiologica. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung mit der aufgerechnet oder wegen der ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Die Abtretung von Forderungen gegen PharmaBiologica an Dritte ist ausgeschlossen. HGB § 354 a bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, frühestens aber dann zu laufen, wenn der Vertragspartner die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt sind. Werden nach Vertragsabschluß Vertragsänderungen vereinbart, ist ggf. gleichzeitig die Lieferfrist neu zu berechnen.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die PharmaBiologica die Leistung erschweren oder unmöglich machen, hat PharmaBiologica auch bei verbindlich vereinbarten Terminen für Lieferung und Leistung nicht zu vertreten. Rechtsansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
(3) PharmaBiologica ist nicht zur Lieferung/Leistung verpflichtet, wenn der Auftraggeber PharmaBiologica gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung aus anderen Lieferungen/Leistungen noch nicht nachgekommen ist, oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern.
In solchen Fällen ist PharmaBiologica berechtigt, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.
§ 7 Versand und Gefahrenübergang
(1)PharmaBiologica trifft die Wahl des Versandweges, der Versandart und des Frachtführers nach pflichtgemäßen Ermessen. Für ein Auswahlverschulden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung/Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben ist. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen oder Teilleistungen erfolgen oder der Vertragspartner noch andere Leistungen übernommen hat.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche gegenüber PharmaBiologica stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu.
(2) Unfrei zurückgesandte Ware (per Post), wird ohne vorherige Rücksprache mit uns nicht anerkannt und die Annahme verweigert.
(3) Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach unserer Wahl entweder Ersatz geliefert oder der Gegenwert gutgeschrieben.
(4) Eine Rücksendung des ordnungsgemäß beanstandeten Liefer- und Leistungsgegenstandes ist nur nach vorheriger Zustimmung durch PharmaBiologica zulässig. Die Frachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck bis zur Gutschrift auf unserem Konto- unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche Forderungen aus Geschäftsaktivitäten mit dem Vertragspartner erfüllt sind.
(2) Der Vertragspartner ist zu Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen des Liefer-/Leistungsumfanges nicht befugt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum der PharmaBiologica hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertagpartners, insbesondere Zahlungsverzug oder Bekannt werden von Umständen, die die Erfüllung unserer Forderungen durch den Vertragspartner als gefährdet erscheinen lassen, ist PharmaBiologica berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebene Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.
§ 10 Datenschutz
(1) Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundes- und/oder Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung , Daten über den Kunden zu speichern und zu verarbeiten.
(2) Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung sind wir im Einzelfall berechtigt einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z. B. der Schufa vorzunehmen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).
(3) Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen die mit PharmaBiologica abgeschlossen wurden ist Leichlingen/Rheinland.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, einschließlich der Zahlungspflicht ist Leichlingen/Rheinland. Wir sind jedoch auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Vertragspartners zuständig ist.
BELEHRUNG DES VERBRAUCHERS (für Bestellungen aus dem PharmaBiologica® Verkaufsshop)
§ 1 Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
PharmaBiologica® GmbH
Jens van Ophemert
Oskar-Erbslöh-Str. 60
42799 Leichlingen
Fax: 02175-1694029
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
§ 2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Leichlingen/Worms, Juni 2010